Gegen das Töten

23. September 2020 | Jagd, Pressemitteilung

Gegen das Töten

Jurist informiert über Befriedungsrecht

Krasser hätte der Gegensatz kaum sein können. Auf dem Lebenshof von Achtung für Tiere, der auch für Wildtiere ein Ort des Friedens geworden ist, wurde bei strahlendem Sonnenschein und Vogelgezwitscher das blutige Thema Jagd verhandelt. Achtung für Tiere hatte nach Varensell eingeladen, um über die Befriedung von Grundstücken zu informieren. Dafür hatte man Peer Fiesel aus Dortmund gewinnen können, Rechtsanwalt und Präsident des Landestierschutzverbandes NRW.

„Ich kenne Herrn Fiesel als äußerst kompetenten und unterhaltsamen Referenten. Super, dass wir ihn an seinem freien Sonntagnachmittag zu uns locken konnten,“ freute sich Vereinsvorsitzende Astrid Reinke. 21 Interessierte erfuhren coronakonform viel Hilfreiches zur Zwangsbejagung und wie man die Tiere und sich selbst davor schützen kann. „Wer ein großes Grundstück kauft, der weiß oft nicht, dass er Zwangsmitglied in einer Jagdgenossenschaft wird. So ging es uns auch. Wir haben 2017 die Befriedung für unser Land beantragt. Die wurde zwar genehmigt, aber erst zum Ablauf des neunjährigen aufgezwungenen Pachtvertrages“, berichtete Reinke.

Referent Peer Fiesel kennt solche Abläufe: „Viele meiner Mandanten merken, dass sie Zwangsmitglieder in der Jagdgenossenschaft sind und ihr Grundstück Jagdrevier, wenn eines schönen Nachmittags plötzlich die Kugeln fliegen.“ Mit einem Antrag auf Befriedung können Grundstückseigentümer verhindern, dass auf ihrem Grund und Boden gejagt wird.

Fiesel stellte klar, dass es bei der Befriedung einzig und allein darum gehe, dass jemand das Töten von Tieren auf dem eigenen Grund und Boden ethisch nicht ertrage. Bei den meisten Anträgen komme es zu keinem Prozess. Sie würden einfach von der Ordnungsbehörde bearbeitet und in der Regel positiv beschieden. Er habe es aber erlebt, dass Behörden von Befriedungsanträgen abraten, z.B. aus Kostengründen, oder auch mit Verweis auf einen noch Jahre laufenden Jagdpachtvertrag einen Befriedungsantrag nicht in angemessener Zeit bearbeiten. „Sie haben aber das Recht, dass Ihr Antrag innerhalb von 3 Monaten beschieden wird, egal, wie lange der Pachtvertrag noch läuft.“

Eine Teilnehmerin berichtete, man habe ihr mitgeteilt, der Jagdpächter wünsche sich eine „zivilrechtliche Einigung“. Fiesel kennt Versuche, Antragsteller zu inoffiziellen Absprachen zu bewegen. „Eine zivilrechtliche Einigung kommt hier gar nicht zum Zuge, wir bewegen uns auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts“, sagt er kopfschüttelnd. „Private Absichtserklärungen sind da völlig irrelevant und ich würde auch dazu raten, sich nicht auf inoffizielle Zusicherungen zu verlassen. Der Andere kann es sich anders überlegen, Sie können es aber auch mal plötzlich mit einem anderen Jagdpächter zu tun haben usw.“

„Einer Befriedung stehen abstrakte Gefahren, wie es im Moment die Schweinepest ist, nicht im Wege“, erklärte der Jurist. „Um gegen Befriedung ins Feld geführt zu werden, müssten Gefahren konkret sein und die Schäden unmittelbar bevorstehen. Ich habe noch nie erlebt, dass das nachgewiesen werden konnte.“

„Damit mehr Menschen erfahren, wie sie ihre Grundstücke jagdfrei machen können, werden wir regelmäßig hierzu informieren“, kündigt Reinke an. „Zwangsbejagung steht im Widerspruch zu einer modernen demokratischen Gesellschaft.“ Die Tierärztin fand klare Worte: „Tiere nehmen nicht uns den Lebensraum weg, sondern wir ihnen den ihren. Sie greifen uns nicht an. Das mag vor Jahrtausenden anders gewesen sein, aber damals musste laufen, wer sich fortbewegen wollte, es gab keine Kanalisation und es galt Faustrecht. Menschen können sich technisch und moralisch verbessern. Das Quälen und Töten bei der Jagd ist geblieben – primitiv und unfair. Jagd kann natürliche Mechanismen der Geburtenkontrolle aushebeln und Schäden durch Rehe, Katzen, Krähen, Tauben, Wildschweine, Nutrias und andere sind lächerlich im Vergleich zum menschlichen Vernichtungsfeldzug gegen Böden, Bäche und Gräben, Wildkräuter, Insekten, Bäume, Tiere und uns selbst. Das führt jede Behauptung der Schädlichkeit von Tieren ad absurdum.“