Was tun im Tiernotfall?

Wenn Sie ein Tier in Not entdecken, bitte, sehen Sie nicht weg, denken Sie nicht, dass sich schon jemand anderes kümmern wird. Bitte, schreiten Sie ein!

  • Machen Sie sich ein möglichst klares Bild von der Situation, machen Sie sich Notizen, halten Sie Daten, Uhrzeiten, Maße, ggf. Temperatur und möglichst viele Details über die Umgebung des Tieres fest. Beschreiben Sie so genau wie möglich den Zustand des Tieres. Und machen Sie bitte Fotos und Videos, auch von der Umgebung, damit man später nachvollziehen kann, wo sich das Tier befand.
  • Informieren Sie das Veterinäramt. Veterinäramt und Polizei sind die einzigen, die hoheitliche Befugnisse haben, Einlass und Auskunft fordern und einschreiten dürfen. Tierschutzvereine haben nicht mehr Befugnisse als jeder Privatmensch. Wenn in manchen Fällen Veterinärämter Situationen, die für Tiere leidvoll sind, nicht beenden, so darf Sie das keinesfalls dazu veranlassen, das Veterinäramt gar nicht erst einzuschalten!
  • Ganz wichtig: Überzeugen Sie sich selbst davon, ob sich die Situation des Tieres verbessert und wenn ja, wie. Wiederum: Seien Sie detailgenau: Wann haben Sie wo welche Veränderung oder welchen gleichbleibenden Zustand beobachtet?
  • In dringenden Fällen und außerhalb der Geschäftszeiten des Amtes können Sie sich direkt an die Polizei wenden. Diese kann einen Amtsveterinär auch nachts und am Wochenende erreichen.
  • Eine Meldung beim Veterinäramt ist keine Strafanzeige. Stellen Sie ggf. selbst eine Strafanzeige bei der Polizei.
  • Lassen Sie sich nicht entmutigen und nicht zum Querulanten abstempeln – Sie haben das Recht auf Ihrer Seite und zeigen Zivilcourage. Paragraf 1 des deutschen Tierschutzgesetzes besagt: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Wer dagegen verstößt, wird nach § 17 mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Zwar ist vieles erlaubt, was Tieren schadet, aber wenigstens die bestehenden Schutzvorschriften, die Tierleid verhindern können, kann jeder Bürger durchzusetzen helfen.

Nicht immer erreicht man das bestmögliche Ergebnis für Tiere. Aber: Nur wenn Menschen konsequent versuchen, das Bestmögliche für leidende, ausgelieferte Tiere zu erreichen, kann ihnen überhaupt geholfen werden.